Notdienst22. Mai 2026
Notdienst-Reform: Ab Juli 2026 gilt bundesweit eine einheitliche Notdienst-Nummer
Schluss mit dem Flickenteppich: KZBV und KZVen einigen sich auf eine einheitliche Rufnummer 116 117 + Zahnzusatz für den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst. Was Patient:innen, Praxen und Versicherte jetzt wissen müssen.
Was wird neu?
Ab dem 1. Juli 2026 soll der zahnärztliche Notdienst bundesweit einheitlich erreichbar sein. Die KZBV hat sich mit allen 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf folgende Eckpunkte geeinigt:
- Einheitliche Rufnummer: 116 117 → Ansage 4 für Zahnnotdienst.
- 24/7-Erreichbarkeit in allen Ballungsräumen (Städte > 100.000 Einwohner).
- Pflicht-Eintrag aller Praxen in das bundesweite Notdienst-Register.
- Transparente Kostenanzeige vor Beginn jeder Behandlung.
Warum war das nötig?
Bisher hatte jede Region eigene Hotlines, oft mit unterschiedlichen Öffnungszeiten. Eine Stiftung-Warentest-Untersuchung 2024 zeigte: Jeder dritte Anruf außerhalb der Sprechzeiten endete in einer Mailbox.
Was bleibt unverändert?
- Notdienst-Gebühr von 30 – 50 € außerhalb der Praxiszeiten – wird von der GKV nur teilweise erstattet.
- Privatpatient:innen rechnen weiterhin nach GOZ ab.
- Akute Schmerzbehandlung ist weiterhin Leistungspflicht – kein Patient darf abgewiesen werden.
Quelle: KZBV Pressemitteilung 01/2026
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