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Notdienst22. Mai 2026

Notdienst-Reform: Ab Juli 2026 gilt bundesweit eine einheitliche Notdienst-Nummer

Schluss mit dem Flickenteppich: KZBV und KZVen einigen sich auf eine einheitliche Rufnummer 116 117 + Zahnzusatz für den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst. Was Patient:innen, Praxen und Versicherte jetzt wissen müssen.

Notdienst-Reform: Ab Juli 2026 gilt bundesweit eine einheitliche Notdienst-Nummer

Was wird neu?

Ab dem 1. Juli 2026 soll der zahnärztliche Notdienst bundesweit einheitlich erreichbar sein. Die KZBV hat sich mit allen 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf folgende Eckpunkte geeinigt:

  • Einheitliche Rufnummer: 116 117 → Ansage 4 für Zahnnotdienst.
  • 24/7-Erreichbarkeit in allen Ballungsräumen (Städte > 100.000 Einwohner).
  • Pflicht-Eintrag aller Praxen in das bundesweite Notdienst-Register.
  • Transparente Kostenanzeige vor Beginn jeder Behandlung.

Warum war das nötig?

Bisher hatte jede Region eigene Hotlines, oft mit unterschiedlichen Öffnungszeiten. Eine Stiftung-Warentest-Untersuchung 2024 zeigte: Jeder dritte Anruf außerhalb der Sprechzeiten endete in einer Mailbox.

Was bleibt unverändert?

  • Notdienst-Gebühr von 30 – 50 € außerhalb der Praxiszeiten – wird von der GKV nur teilweise erstattet.
  • Privatpatient:innen rechnen weiterhin nach GOZ ab.
  • Akute Schmerzbehandlung ist weiterhin Leistungspflicht – kein Patient darf abgewiesen werden.

Quelle: KZBV Pressemitteilung 01/2026

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